Vereinbarungen

Micromac IT

1. PCs, Server und Netzwerkausrüstung einschließlich Router, Switches, Backup-Geräte und Medien müssen in den ersten 11 Monaten nach Vertragsabschluss weniger als 5 Jahre alt sein oder in den ersten 11 Monaten nach Vertragsabschluss 5 Jahre alt werden. Server müssen nach Erreichen des Alters von 5 Jahren durch den Kunden ersetzt werden. Die Kosten für die Ersatzinstallation werden außerhalb des monatlichen Servicebetrags zum jeweiligen Stundensatz von Micromac in Rechnung gestellt. Server müssen durch eine aktive Hardware-Garantie abgedeckt sein. Micromac koordiniert die Garantiediagnose, Reparaturen und die Wiederinbetriebnahme.
2. Auf allen Servern, Desktop-PCs und Notebooks/Laptops mit Microsoft Windows- oder Apple-Betriebssystemen muss ein Betriebssystem laufen, das von Microsoft oder Apple unterstützt wird und bei denen der Support voraussichtlich 12 Monate oder länger mit den neuesten Service Packs und kritischen Updates weitergeführt wird. Wenn Microsoft oder Apple den Support eines Betriebssystems einstellen, muss der Kunde sein Betriebssystem aktualisieren oder es von jedem Zugriff auf das Netzwerk ausschließen.
3. Die Kunden unterhalten weiterhin Service-/Supportverträge für Hardware wie Router, Firewalls und Switches sowie für spezielle Softwareanwendungen.
4. Verfügt ein Kunde über unternehmensspezifische Software, die in seinem Netzwerk installiert ist, ist der Kunde dafür verantwortlich, die Installation, die Schulung und den kontinuierlichen technischen Support vom Softwareanbieter zu erhalten.
5. Alle Server- und Desktop-Software muss original, lizenziert und von den Herstellern unterstützt sein.
6. Das Netzwerk muss über eine derzeit lizenzierte, herstellergestützte, serverbasierte Backup-Lösung verfügen, die überwacht werden kann und Benachrichtigungen über Fehlschläge und Erfolge von Aufträgen senden kann.
7. Einem Netzwerkgerät muss eine externe statische IP-Adresse zugewiesen sein, die den VPN-Zugriff ermöglicht.
Zum Zeitpunkt der Initiierung des Supportvertrags, evaluiert Micromac das Netzwerk des Kunden und stellt fest, ob alle Anforderungen an die verwalteten Dienste erfüllt sind, und installiert, falls dies nicht der Fall ist, die erforderlichen Dienste. Gebühren für die Anpassung des Netzwerks an die Anforderungen werden als zusätzliche Dienstleistungen in Rechnung gestellt 8. Zur optimalen Betreuung des Auftraggebers, trifft die Betrieb mit micromac die umseitigen Vereinbarungen.
9. Diese Vereinbarung betrifft ausschließlich die Leistungen, welche in den Vertragsmodulen geregelt sind. Für nicht genannte Leistungen gilt diese Vereinbarung nicht. Die maximale Haftung bei Nichterfüllung oder Schadensersatz für diesen Vertrag durch Micromac liegt bei der Jahressumme für die durch die Praxis gezahlte Inanspruchnahme.
10. Diese Vereinbarung gilt für Hardware- und Softwarekomponenten, die von Micromac geliefert wurden. Werden von der Praxis anderweitig bezogene Programme oder sonstige Systeme und Komponenten wie Drucker, Scanner, Router oder Ähnliches eingesetzt, dann sind diese nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Garantieleistungen für Dritte werden ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Micromac verpflichtet sich zur Bereitstellung materieller, technischer sowie personeller Ressourcen, um die Auswirkungen eines technischen Fehlers auf den Betrieb so gering wie möglich zu halten. Sie haftet nicht für die Folgen eines Computerausfalls in dem Betrieb. Bei Systemausfällen garantiert sie innerhalb der vereinbarten Reaktionszeiten, spätestens am entsprechenden Arbeitstag (Montag bis Freitag, Ausnahme: Feiertage) nach schriftlicher Anforderung durch den Betrieb die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Herstellung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes, auf dem die jeweils aktuelle Version der Software installiert ist. Zu dieser Einleitung gehört vor allem der Versuch, die geeigneten Maßnahmen durch eine Fernwartungssoftware einzuleiten. Zu diesem Zweck hat den Betrieb einen Fernwartungszugang inkl. entsprechender Absicherung zur Verfügung zu stellen. Micromac ist technisch in der Lage, zu jedem PC in dem Betrieb eine Verbindung für die Fernwartung herzustellen, wenn a.) der entsprechende PC über einen Zugang verfügt und b.) den Betrieb die Legitimation für diese Sitzung durchführen kann (i.d.R. ist dies eine Freigabesoftware die aktiv gestartet werden muss). Der Zugang ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Fernwartungsleistungen, welche die hier vertraglich vereinbarte Dauer übersteigen, werden zum aktuellen Stundensatz abgerechnet. Falls eine Problemlösung per Fernwartung nicht möglich ist, wird der Auftragnehmer innerhalb vereinbarter Fristen in der Praxis aktiv. Hier wird, wenn notwendig, der Datenbestand, der auf den Datensicherungsmedien der Praxis zur Verfügung steht, wiederhergestellt. Micromac arbeitet in dringenden Notfällen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Zur Einhaltung der o.g. Fristen ist es daher u.U. notwendig, dass Technikertermine zu jeder möglichen Tages- und Nachtzeit vereinbart werden können, oder der Betrieb auf die Einhaltung der Fristen verzichtet.
12. Computerviren können die Daten des Betriebes zerstören. Die Praxis sorgt für einen entsprechenden Schutz ihrer Daten, bzw. fordert diesbezüglich Rat bei Micromac an. Für die Durchführung der Datensicherung und deren Kontrolle ist ausschließlich den Betrieb verantwortlich. Die Betriebe sichert ihre Daten täglich. Sie kontrolliert ebenfalls die Art und den Umfang der Datensicherung. Eine Kopie der Datensicherung ist stets außerhalb des Betriebs aufzubewahren (Schutz vor Brand, Vandalismus, Diebstahl, Hochwasser, o.ä.). Wurde die Überprüfung der Datensicherung auf Vollständigkeit vereinbart, so entbindet das den Auftraggeber nicht von der Pflicht des täglichen Wechselns der Sicherungsmedien, sowie von der Ausführung der täglichen Datensicherung, sofern diese nicht als automatischer Sicherungslauf konfiguriert ist.
13. Funktionsstörungen, die durch Vorsatz, bewusste Fehlbedienungen oder durch Fremdinstallationen sowie den Eingriff Unbefugter oder Verwendung fremdbezogener und nicht geeigneter Ware entstehen, sind nicht durch diese Vereinbarung abgedeckt.
14. Die Kosten für diese Vereinbarung werden monatlich per Lastschrift eingezogen. Eine Zahlung per Rechnung ist nicht erwünscht. Die Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften werden pro Fall mit 15 € pauschal berechnet. Solange sich der Betrieb im Zahlungsverzug befindet, stellt sie Micromac von der Leistungserbringung frei.
15. Die Kosten für die Anfahrt werden wie folgt berechnet: 25,- €/Anfahrt zzgl. 0,30,- €/km. Verkehrsmittel-Kosten.
16. Der derzeitige aktuelle Stundensatz ist abhängig vom gewählten Vertragsmodul. Für Projektarbeiten verrechnen wir 110,- € zzgl. MwSt. Die Abrechnung erfolgt in 15 Minuten Modulen. Unvorhergesehene Arbeiten bzw. Support außerhalb der Geschäftszeiten (auf der Webseite: www.micromac.de einzusehen) werden mit 50 % zusätzlich berechnet, Sonntags/Feiertagsarbeiten mit 100 %.
17. Die Mitarbeiter von Micromac sind entsprechend §5 BDSG im Umgang mit sensiblen Daten unterwiesen und sachkundig.
18. Der Servicevertrag wird für 12 Monate abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht vier Wochen vor Ablauf durch den Betrieb oder Micromac gekündigt wird. Es erfolgt keine Rückzahlung bei fristloser Kündigung in wichtigen Fällen. In besonderen Fällen, wie kurzfristige Übergabe o. Schließung ist eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Angaben über den Auftraggeber werden mit dessen Einverständnis zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er die Vertragsbedingungen zustimmend zur Kenntnis genommen hat.
19. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder nicht durchgeführt werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck dieses Vertrages am besten entspricht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Überlingen.